Der Ratsuchende bestimmt, ob und wie lange er einen Beratungslehrer in Anspruch nehmen will.
Informationen aus Beratungsgesprächen werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Nur der Ratsuchende bestimmt, ob weitere Personen ins Vertrauen gezogen werden dürfen.
Die Beratung erfolgt ohne Weisung und innerhalb der Institution Schule in einer unabhängigen Stellung. Die Umsetzung der erarbeiteten Problemlösung obliegt allein der Entscheidung des Ratsuchenden.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ich möchte mich an dieser Stelle vorstellen.
Mein Name ist Axel Witt. Seit dem Schuljahr 2006/2007 bin ich am Gymnasium Bruchhausen-Vilsen mit den Fächern Geschichte, Musik, Politik/Wirtschaft und Werte & Normen als Lehrer tätig. Nach einer zweijährigen Weiterbildung zum Beratungslehrer bin ich in dieser Funktion seit August 2011 Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte, Kolleginnen und Kollegen in schulischen Problemsituationen.
Beratung findet in der Institution Schule in vielfältiger Weise statt. Darum sollen hier noch einmal die Aufgaben und Zuständigkeiten eines Beratungslehrers aufgeführt werden.
Bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten können sich alle Schüler:innen des Gymnasiums Bruchhausen-Vilsen, ihre Eltern, aber auch Lehrkräfte aus dem Kollegium an mich wenden. Ich werde dann beratend tätig und helfe bei der Problemlösung. Sollte sich die Einbeziehung des Jugendamtes oder weiterer Beratungseinrichtungen als ratsam erweisen, stelle ich auch den jeweiligen Kontakt her. Dabei beachte ich stets die Grundsätze der Beratungsarbeit:
Beratungslehrer absolvieren eine zweijährige Ausbildung durch einen Schulpsychologen. Sie werden u.a. im Erkennen der unterschiedlichen Lern– und Leistungsstörungen, in systemischer Beratung und in Gesprächsführung ausgebildet. Die Beratungsgespräche finden nach Vereinbarung statt.
© Alle Rechte vorbehalten